BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 20. Oktober 2022

Teil römisch drei

163. Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 988 Ausschussbericht 1110 Sitzung 135,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10810 Sitzung 935,, )

163.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits

[Rahmenabkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Rahmenabkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Notifikation Österreichs nach Artikel 61, Absatz eins, des Rahmenabkommens wurde gemäß Artikel 62, am 16. Februar 2022 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Rahmenabkommen gemäß seinem Artikel 61, Absatz eins, mit 21. Oktober 2022 in Kraft.

Das Rahmenabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 237 vom 15.9.2017 Seite 7, veröffentlicht.

Nehammer