BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 18. Oktober 2022

Teil römisch drei

161. Kundmachung:

Geltungsbereich des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

161. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2021,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Moldau1

10. Mai 2022

Paraguay

27. September 2022

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IX.4.a].