Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 18. Oktober 2022 | Teil römisch drei |
161. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2021,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Moldau1 | 10. Mai 2022 | |
Paraguay | 27. September 2022 | |
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IX.4.a].