Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 6. Oktober 2022 | Teil römisch drei |
154. Kundmachung: | Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Heilige Stuhl am 6. Juli 2022 seine Beitrittsurkunde zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1994,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 12 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 210 aus 2017,) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.7].