BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 6. Oktober 2022

Teil römisch drei

151. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens von Paris

151. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Paris

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen von Paris Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 197 aus 2016,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 2021,) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Heiliger Stuhl1

4. September 2022

Irak

1. November 2021

Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich den Geltungsbereich des Übereinkommens mit Wirksamkeit vom 29. April 2022 auf Jersey und mit Wirksamkeit vom 23. September 2022 auf Gibraltar ausgedehnt.

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.7.d].