Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 4. Oktober 2022 | Teil römisch drei |
148. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1478 Ausschussbericht 1597 Sitzung 167,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11051 Sitzung 944,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in koreanischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, Absatz eins, des Abkommens wurden am 29. Juni 2021 bzw. 30. August 2022 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz eins, mit 1. Oktober 2022 in Kraft.
Nehammer