BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 4. Oktober 2022

Teil römisch drei

148. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1478 Ausschussbericht 1597 Sitzung 167,, Bundesrat:, Ausschussbericht 11051 Sitzung 944,, )

148.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in koreanischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, Absatz eins, des Abkommens wurden am 29. Juni 2021 bzw. 30. August 2022 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz eins, mit 1. Oktober 2022 in Kraft.

Nehammer