Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 3. Februar 2022 | Teil römisch drei |
12. Kundmachung: | Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens |
Nach Mitteilung der belgischen Regierung hat Äquatorialguinea am 22. Dezember 2021 seine Beitrittsurkunde zum Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens Bundesgesetzblatt Nr. 165 aus 1955,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 217 aus 2018,) hinterlegt.
Edtstadler