BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 31. August 2022

Teil römisch drei

119. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den Schutz von Investitionen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1581 VV Sitzung 167. Bundesrat:, Ausschussbericht 11063 Sitzung 943.)

119.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den Schutz von Investitionen1

[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Ungarische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]

[Ungarische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 3, mit 10. September 2022 in Kraft.

Nehammer

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 339/1989.