Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 31. August 2022 | Teil römisch drei |
119. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den Schutz von Investitionen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1581 VV Sitzung 167. Bundesrat:, Ausschussbericht 11063 Sitzung 943.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Ungarische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Ungarische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 3, mit 10. September 2022 in Kraft.
Nehammer
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 339/1989.