Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 31. August 2022 | Teil römisch drei |
118. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland über die Förderung und den Schutz von Investitionen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1285 Ausschussbericht 1303 Sitzung 141. Bundesrat:, Ausschussbericht 10897 Sitzung 938.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Beendigungsabkommen in deutscher Sprache siehe Anlage]
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4, mit 1. September 2022 in Kraft.
Nehammer
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 725/1995.