BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 31. August 2022

Teil römisch drei

118. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland über die Förderung und den Schutz von Investitionen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1285 Ausschussbericht 1303 Sitzung 141. Bundesrat:, Ausschussbericht 10897 Sitzung 938.)

118.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Estland über die Förderung und den Schutz von Investitionen1

[Beendigungsabkommen in deutscher Sprache siehe Anlage]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4, mit 1. September 2022 in Kraft.

Nehammer

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 725/1995.