Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 3. August 2022 | Teil römisch drei |
117. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1419 VV Sitzung 149,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10942 Sitzung 939,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Österreichische Eröffnungsnote in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote in lettischer Sprache siehe Anlagen]
[Lettische Antwortnote in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Lettische Antwortnote in lettischer Sprache siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 3, mit 1. September 2022 in Kraft.
Nehammer
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 137/1996.