BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 3. August 2022

Teil römisch drei

117. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1419 VV Sitzung 149,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10942 Sitzung 939,, )

117.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen1

[Österreichische Eröffnungsnote in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote in lettischer Sprache siehe Anlagen]

[Lettische Antwortnote in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Lettische Antwortnote in lettischer Sprache siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 3, mit 1. September 2022 in Kraft.

Nehammer

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 137/1996.