Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 3. August 2022 | Teil römisch drei |
116. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1239 Ausschussbericht 1300 Sitzung 141,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10894 Sitzung 938.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Tschechische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Tschechische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt mit 1. August 2022 in Kraft.
Nehammer
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 513/1991 idF BGBl. III Nr. 123/1997.