BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 26. Juli 2022

Teil römisch drei

104. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

104. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Benin am 7. Juli 2022 seine Beitrittsurkunde zu dem in Wien am 8. November 1968 abgeschlossenen Übereinkommen über den Straßenverkehr Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 25 aus 2022,) hinterlegt.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 47, Absatz 2, für Benin mit 7. Juli 2023 in Kraft.

Edtstadler