Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 26. Juli 2022 | Teil römisch drei |
104. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Benin am 7. Juli 2022 seine Beitrittsurkunde zu dem in Wien am 8. November 1968 abgeschlossenen Übereinkommen über den Straßenverkehr Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 25 aus 2022,) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 47, Absatz 2, für Benin mit 7. Juli 2023 in Kraft.
Edtstadler