Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 28. Mai 2021 |
Teil römisch eins |
96. Bundesgesetz: | Änderung des Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 IA 1560/A Ausschussbericht 846 Sitzung 105,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10635 Sitzung 926,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 2020,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 167 aus 2020,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, wird die Wortfolge „bis zu drei Milliarden Euro“ durch die Wortfolge „bis zu 7,8 Milliarden Euro“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, Der bisherige Text des Paragraph 3, erhält die Absatzbezeichnung „(1)“.
Novellierungsanordnung 3, Paragraph 3, wird folgender Absatz 4, angefügt:
Van der Bellen
Kurz