Absatz eins,Gegenstand des Förderungsprogrammes des Bundes ist die Schaffung eines Anreizes für Unternehmen, betriebliche Testungen auf SARS-CoV-2 vorzunehmen. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 25. März 2021 |
Teil römisch eins |
53. Bundesgesetz: | Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 IA 1264/A Ausschussbericht 670 Sitzung 85,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10560 Sitzung 923,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Als Maßnahme im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation wird die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, durch Verordnung die Mittel für Förderungen nach diesem Bundesgesetz festzulegen.
Van der Bellen
Kurz