Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 24. März 2021 |
Teil römisch eins |
39. Bundesgesetz: | Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz – ÖJKG |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 605 Ausschussbericht 641 Sitzung 85,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10552 Sitzung 923,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bund leistet der Israelitischen Religionsgesellschaft jährlich eine Zuwendung in Höhe von vier Millionen Euro; diese hat der nachhaltigen Realisierung folgender Ziele für ein lebendiges jüdisches Leben zu dienen:
Die in Paragraph eins, genannte Zuwendung ist in vier jährlichen Teilbeträgen zu je einer Million Euro jeweils zum Ende der Monate März, Juni, September und November vom Bundeskanzleramt an die Israelitische Religionsgesellschaft anzuweisen.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundeskanzler betraut.
Van der Bellen
Kurz