BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 5. Februar 2021

Teil römisch zwei

57. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten

57. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten geändert wird

Auf Grund des Paragraph 10, Absatz 2, des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2018,, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2021,, zuletzt geändert durch die Verordnung des Bundesministers für Inneres, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 20 aus 2021,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Titel der Verordnung wird das Wort „bestimmen“ durch das Wort „bestimmten“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 2, wird die Wendung „7. Februar 2021“ durch die Wendung „27. Februar 2021“ ersetzt.

Nehammer