Paragraph 8, Absatz 2, in Bezug auf das Fehlen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard……….………………….……..………………………90 Euro
Für Verwaltungsübertretungen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz werden folgende Beträge festgesetzt: