Absatz eins,1. Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
- Ziffer 2Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming.
- Ziffer 3Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission, der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
- Ziffer 4Angelegenheiten der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen.
- Ziffer 5Angelegenheiten der Integration. Dazu gehören insbesondere auch:Angelegenheiten der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.Koordination der allgemeinen Integrationspolitik.Beiräte und Expertengruppen in Angelegenheiten der Integration.Förderungen auf dem Gebiet der Integration einschließlich Stiftungen und Fonds.
- Ziffer 6Angelegenheiten der Volksgruppen.
- Ziffer 7Angelegenheiten des Kultus.
- Ziffer 8Angelegenheiten der kirchlichen Stiftungen und Fonds.
- Ziffer 9Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung sowie Bevölkerungspolitik in Angelegenheiten der Familie und Jugend.
- Ziffer 10Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
- Ziffer 11Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
- Ziffer 12Angelegenheiten des Familienlastenausgleichs.
- Ziffer 13Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:Wohnungswesen;öffentliche Abgaben; Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegeschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;Volksbildung.
- Ziffer 14Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
- Ziffer 15Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt. Dazu gehören insbesondere auch:Allgemeine Angelegenheiten und Koordination der Jugendpolitik;Ideelle und finanzielle Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen Jugenderziehung;Ausbildung und Fortbildung von Mitarbeitern der außerschulischen Jugenderziehung, soweit sie nicht in Schulen erfolgt.
- Ziffer 16Freiwilligenpolitik im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.