(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Summe |
Lehrverpflich-tungsgruppe |
||||
|
A. |
Pflichtgegenstände |
Semester |
|||
|
1. |
2. |
||||
|
1. |
Religion/Ethik2 |
1 |
1 |
2 |
(römisch drei)/III |
|
2. |
Physiologische Grundlagen |
1 |
1 |
2 |
römisch drei |
|
3. |
Pädagogik der Früherziehung |
2 |
2 |
4 |
römisch zwei |
|
4. |
Didaktik der Früherziehung |
3 |
3 |
6 |
römisch zwei |
|
5. |
Früherziehungspraxis |
5 |
5 |
10 |
römisch drei |
|
Gesamtwochenstundenzahl |
12 |
12 |
24 |
||
|
B. |
Pflichtpraktikum Eine Woche in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Ende des zweiten Semesters |
||||
Der Lehrgang für Früherziehung hat gemäß Paragraph 79, Absatz eins, Ziffer eins a, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, (im Folgenden so oder SchOG), unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, SchOG die Aufgabe, in einem zweisemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik nach einem Lehrplan vor Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2016, bzw. Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 239 aus 2017, das Bildungsgut für die spezielle Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr zu vermitteln.
Die Absolventinnen und Absolventen des Lehrganges für Früherziehung erlangen neben den bereits erworbenen Kompetenzen für den Bereich der Elementarpädagogik folgende spezielle, berufsspezifische Kompetenzen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern vom 1. bis 3. Lebensjahr:
Die Absolventinnen und Absolventen können
Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechter- und diversitätsrelevanten Unterschieden und mit Vielfalt) und unterstützt eine reflektierte Haltung im Umgang mit Kindern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen. Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterbilderstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung sowie die bisherige berufliche Sozialisation reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation am einzelnen Standort sowie an den daraus resultierenden Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes sowie die damit verbundenen Berechtigungen Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten des Lehrgangs zu beachten.
Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel des Lehrgangs für Früherziehung zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.
Für jeden der in der Stundentafel angegebenen Pflichtgegenstände ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind:
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. und 2. Semester oder allenfalls entsprechend der Dauer eines Lehrgangs für Berufstätige) festzulegen und beizubehalten. Folgende Bestimmungen sind zu beachten:
Die Ausbildungsdauer von Lehrgängen für Früherziehung kann um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Gesamtwochenstunden auf drei bzw. vier Semester aufzuteilen sowie die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und die Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
Die Ausbildung kann unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgen, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mittels Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Die Auswahl erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.
Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.
Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.
Die fächerübergreifende Zusammenarbeit aller Lehrpersonen ist erforderlich, um die persönliche und fachliche Befähigung der Studierenden zu gewährleisten und im Sinne einer ganzheitlichen Ausrichtung anzustreben.
Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.
Für den Erwerb prozess- und persönlichkeitsorientierter Kompetenzen sind Projektunterricht, Blockungen, seminaristisches Lernen und Methoden der Erwachsenenbildung anzuwenden.
Erfahrungsbezogenes und eigenverantwortliches Lernen sowie das Einbeziehen biografischer Hintergründe und Erfahrungen der Studierenden sind anzustreben.
Gesellschaftspolitische Strömungen und regionale Gegebenheiten sind entsprechend zu berücksichtigen.
Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im Berufsfeld der Elementarpädagogik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Dies verlangt auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und ihren Aufgaben gerecht werden. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.
Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der zwei Semester in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.
Bewusster Umgang mit Sprache ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.
Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur ist als durchgängige Anforderung zu forcieren.
Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Semesters bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. Fächerübergreifende Unterrichtsplanungen und Reflexionen innerhalb der Pflichtgegenstände und Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen sind durchzuführen.
Die Individualität der Studierenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Studierenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Studierenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
Es ist sicherzustellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden, auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.
Nach Modulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Jahrgangsvorständinnen und Jahrgangsvorstände festzulegen, um die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Module systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen.
Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Studierenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.
Um alle Studierenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt es sich, teambildende Maßnahmen zu treffen.
Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. Studierende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) maßgeblich.
Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Studierenden individuelle Stärken, ihre bereits in der Grundausbildung der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (im Folgenden so oder BAfEP) erworbenen Kompetenzen zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.
Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.
Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an die Lebenserfahrungen der Studierenden anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Das Wissen um eine gesunde Lebensführung, gesundheitsförderliche und -erhaltende Maßnahmen ist zu stärken und in der Arbeit im elementarpädagogischen Berufsfeld anzuwenden.
Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen begünstigt den Erwerb von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs und ist daher laufend in den Unterricht zu integrieren.
Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Studierenden sowie deren Erfahrungen im elementarpädagogischen Berufsfeld sowie unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten ganzheitlich und individualisierend umzusetzen.
Persönlichkeitsbildung durch Transfer in Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, (Selbst-)Reflexion, Werteorientierung, Lebens- und Lernbiographie, Psychohygiene ist unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Studierenden sowie deren Erfahrungen im elementarpädagogischen Berufsfeld zu fördern.
Unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten sind Blockungen anzustreben.
Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal in den Praxis- und Ausbildungseinrichtungen ist erforderlich.
Im Hinblick auf Sprachdiversität und Interkulturalität soll durch vielfältige und reflektierte Erfahrungen ein sensibler Zugang aufgebaut werden.
Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern vom 1. bis 3. Lebensjahr ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten so zu organisieren, dass sie den Ausbildungsinhalten entsprechen; hierfür sind elementarpädagogische Bildungseinrichtungen für Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr auszuwählen. Praktizieren ist auch in allgemeinen elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen mit Kindern im Alter von unter drei Jahren möglich; in diesem Fall ist die besondere Aufmerksamkeit gemäß den Ausbildungsinhalten auf die Begleitung der Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr zu legen.
Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen möglich.
Ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion ist einzusetzen. Auf den Aufbau von Methodenkompetenz ist besonderer Wert zu legen.
Berufsfeldorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht führen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten – in Einzel- und in Teamarbeit – sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln (kompetenzorientierter Unterricht). Dabei soll nicht nur Expertenwissen vermittelt, sondern es sollen vor allem individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Der gründlichen Erarbeitung und dem Training grundlegender Funktionen ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die bereits in der Grundausbildung der BAfEP erworbenen Kompetenzen bzw. die beruflichen Erfahrungen im elementarpädagogischen Berufsfeld sind zu berücksichtigen.
Thematische Schwerpunkte können nach den Anforderungen der Berufswelt, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus dem Berufsfeld tragen dazu bei, den Studierenden Einblick in komplexe Zusammenhänge zu geben.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Studierenden geweckt und deren Eigenverantwortung gefördert wird.
Lernsettings sind so zu gestalten, dass aktuelle Erkenntnisse der Gehirnforschung einbezogen werden, sodass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
Individuelle Begabungen und Potenziale sind zu fördern.
Die Unterrichtsorganisation ist pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Sie hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Berufsfeldbezug.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann – wenn dies pädagogisch sinnvoll ist – ganz oder teilweise in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden erforderlich ist.
Im Pflichtgegenstand „Praxis“ sind die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen zu berücksichtigen (siehe auch „Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Praxis der Früherziehung“).
Die Studierenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess des Lehrgangs dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.
Zu Beginn jedes Semesters sind den Studierenden die Lernziele und die geforderten Kompetenzbereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.
Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.
Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
Die Praxis des Lehrgangs für Früherziehung ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Praxis- oder Ausbildungseinrichtungen für Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Diese ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende zu begleiten und zu beurteilen. Die Studierenden gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).
Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen.
Die Studierenden
Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.
Das Pflichtpraktikum ist in den Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Studierenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten: Sowohl elementarpädagogische Bildungseinrichtungen für Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr als auch allgemeine elementarpädagogische Bildungseinrichtungen mit Kindern unter drei Jahren – mit besonderer Aufmerksamkeit gemäß den Ausbildungsinhalten auf die Begleitung der Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr – sind möglich.
Die Studierenden sind von den Lehrerinnen und Lehrern zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.
Der einzelne Schulstandort soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; es ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Studierenden sind vor dem Beginn des ersten Praktikums darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es dem Standort des Lehrgangs, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der einzelnen Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 299 aus 2016, in der geltenden Fassung.
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, in der geltenden Fassung.
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985,.
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.
1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2):
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Studierende zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Studierenden gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Studierenden in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus dem Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Studierenden angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Studierenden Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Semester gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Semestern zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll aufsteigend komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Studierenden können
Analysieren und Reflektieren
Die Studierenden können
Argumentieren und Urteilen
Die Studierenden können
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Studierenden können
Handlungsoptionen entwickeln
Die Studierenden können
Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;
Grundrechte, Kinderrechte
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;
Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung;
Sucht und Selbstverantwortung
Digitale Welt, Rolle der Medien, Wahrheit und Manipulation
Globale und lokale Umweltthemen, Umgang mit Tieren, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;
Religion und Staat
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Studierenden können
Schwangerschaft, intrauterine Entwicklung des Embryos/Fetus, Zahnentwicklung, Geburt, Veränderung des weiblichen Körpers während der Schwangerschaft, Wochenbett, psychologische, physiologische und soziale Entwicklung des Kindes in den ersten drei Lebensjahren, Regulationsstörungen
Lebensführung während der Schwangerschaft, pränatale, postnatale und perinatale Schädigungen des Kindes, Frühe Hilfen
Ernährungsbedarf, Stillen, Flaschennahrung, Diäten, spezielle Ernährungsformen, Speisepläne
2. Semester (Kompetenzmodul 2):
Die Studierenden können
Mutter-Kind-Pass, Frühe Hilfen, Babyklappe, Adoption, Karenzgeld, adäquate Vorgehensweise bei Vernachlässigung und Missbrauch bzw. Misshandlung
Körperpflege- Hautpflege, Pflegefehler und deren Auswirkungen, Wickeltechniken, Babymassage, Babyturnen, Babyausstattung, Ausstattung, Infektionskrankheiten des Kindes, Stoffwechselerkrankungen, Erbkrankheiten, Behinderungen, Parasiten des Kleinkindes und deren Behandlung
Erste Hilfe Maßnahmen, Unfallverhütung, gesetzliche Vorgaben, österreichischer Hygieneplan, Schädlinge, Gegenmaßnahmen, Gesundheitsvorsorge, österreichischer Impfplan
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Studierenden können
Stellenwert und Aufgabenbereiche unterschiedlicher pädagogischer Berufsgruppen
Grundlagen der menschlichen Entwicklung, des Verhaltens, der Bildung und Sozialisation, pädagogische Anthropologie – naturwissenschaftliche und geisteswissenschaftliche Erkenntnisse
Bindungstheorien, Beziehungsaufbau, Modelle zur sprachlichen Begleitung der frühkindlichen Interaktion, soziokulturelle Faktoren und deren Wechselwirkungen in der prä-, peri- und postnatalen Entwicklung
Methoden und Modelle der Bildung und Betreuung des Kindes vom 1. bis 3. Lebensjahr, internationaler Vergleich
Faktoren der Resilienz unter dem Aspekt der Prävention, Theorien und Erklärungsmodelle für das pädagogisch professionelle Handeln
Integrative, interkulturelle, religiöse und geschlechtergerechte Einflussfaktoren als Aspekte der Inklusion
2. Semester (Kompetenzmodul 2):
Die Studierenden können
Persönliche berufliche Biografie, Instrumentarien wie Selbst- und Fremdwahrnehmung, Zeitmanagement, persönliche, soziale, institutionelle Rahmenfaktoren
Werte, Normen und Bildungsaufgaben des pädagogischen Handelns im gesellschaftlichen Kontext, gesellschaftlich-pädagogische Strömungen, inklusive populärwissenschaftlichen Thematiken, Umgang mit Beeinträchtigungen und Behinderungen, verschiedene Institutionen, Lebensweltanalysen, Bedürfnisse, Prinzip der Lebensweltorientierung
Biografiearbeit, Copingstrategien, individuelle Strategien zur Burn-out Prophylaxe
Haltung, Vorurteile, persönlicher Umgang mit den sich ergebenden Herausforderungen
1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit im 2. Semester.
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Studierenden können
Geschichtliche Entwicklung frühkindlicher Einrichtungen unter dem Fokus Bild vom Kind, Formen elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen sowie die Einstellung und Haltung zu diesen
Beziehungsvolle Pflege, Ko-Konstruktion, Interaktion, Entwicklungsinterventionen, Transition
Selbstbildungsprozess, Grundlagendokumente
Verbale, nonverbale Interaktion, Dialog, dialogische Haltung, aktives Zuhören, Spiegeln, offene Fragestellungen, sprachliche Begleitung nach unterschiedlichen Modellen
Umgang mit kindlichen Emotionen, gelungene Modelle der Bildung und Betreuung
Formen des Lernens, Alltagssituationen für grundlegende und ganzheitliche Bildungsprozesse, Wert des Alltags, bundesweit gültige und landesspezifische Regelungen
Modelle der Teamarbeit, gruppendynamische Prozesse
Raumkonzept, Tagesstruktur, homogene und heterogene Gruppenformen, Spiel- und Bildungsmittel, Wert des Alltagsmaterials, Spielraum im Innen- und Außenbereich, charakteristische Spielprozesse, Qualitätskriterien zur Auswahl von Spielmaterial
2. Semester (Kompetenzmodul 2):
Die Studierenden können
Psychomotorik- Sensorik, Motorik, musisch-kreative Bildung, sozial-emotionale Bildung, sprachliche Bildung, Grundlagendokumente
Bildung und Erziehung im globalen Kontext, Ressourcenorientierung, Rechte des Kindes
Unterschiedliche Eingewöhnungsmodelle
Interdisziplinäre Arbeit
Methoden und Formen der Bildungskooperation, insbesondere bei Transitionsprozessen, Öffentlichkeitsarbeit, Konzepte und Konzeptionen, Methoden und Verfahren zur Qualitätsfeststellung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Frühe Hilfen
1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit im 2. Semester.
Die intensive Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal der Praxisstätten ist Voraussetzung für einen bestmöglichen Transfer der Theorie in die Praxis. Die Früherziehungspraxis soll sich an den regionalen Gegebenheiten orientieren. Da die Berufspraxis ein extrem differenziertes Feld darstellt, soll der Unterricht ganz besonders von individuellen (auch beruflichen) Erfahrungen und Beobachtungen der Studierenden ausgehen.
Regelmäßige und kritische Analyse der Beobachtungen einzelner Kinder und der methodischen Gestaltung von Bildungs- und Lernprozessen stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar. Mündliches Reflektieren sowie regelmäßige Begleitung der praktischen Arbeit sollen zu einer kritischen Einschätzung des eigenen Tuns führen. Um den gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind die Studierenden für das Persönlichkeitsrecht des Kindes zu sensibilisieren.
Die Blockung von Praxisstunden ist im Sinne der Kontinuität der Praxiserfahrung sinnvoll.
Die vorgesehene Praxiswoche in außerfamiliären elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen ist so vorzubereiten und durchzuführen, dass ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist.
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Studierenden können
Tagesablauf, Aufgaben des pädagogischen Teams, Spielsituationen, Raumgestaltung, Spielgaben
Rituale, Übergänge, Kontaktmittel, Nähe und Distanz, Übergangsobjekte, ko-konstruktiver Zugang
Unterschiedliche Beobachtungsmodelle, Bildungs- und Lerngeschichten, Dokumentationsformen: Fotos, Berichte, Lerngeschichten, Portfolio
Qualitätskriterien, hygienische Standards
Achtung vor dem Kind, Achten der Intimsphäre des Kindes, Respekt vor der Person, Sauberkeitserziehung, bedürfnisorientiertes Arbeiten, sensitive Intervention und Responsivität, Körpersprache, dialogische Haltung
Soziale Spielverhaltensweisen, gruppendynamische Steuerungsprozesse
Interkultureller, integrativer, religiös-ethischer, geschlechtergerechter und familiendynamischer Kontext
Teamarbeit, Teambesprechung, Auseinandersetzung mit administrativen Aufgaben
Kooperative Führung der Gruppe
Modelle der Transition und Formen der Begleitung
2. Semester (Kompetenzmodul 2):
Die Studierenden können
Reflexionsgespräche, Diskussionen, kollegiale Hospitation
Prozessorientierte Planungsmodelle, Entwicklungsgespräche, Portfolio, Beratungsgespräch, Entwicklungsdokumentation, Lernprozesse
Situationsorientierte Bildungs- und Entwicklungsangebote, visuelle und auditive Dokumentationsformen
Körpersprache, dialogische Haltung
Teamentwicklung und -prozesse, selektive Wahrnehmung, Konfliktgespräch, Expertenkontakte
Für die Blockung der Praxisstunden zu einer Praxiswoche sind ausschließlich die in der Stundentafel ausgewiesenen Wochenstunden heranzuziehen:
Eine Praxiswoche in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung in der die spezifischen Ausbildungsinhalte umgesetzt werden können im 1. oder 2. Semester.
Die Studierenden
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Das Pflichtpraktikum ist im Ausmaß von einer Woche, im selben zeitlichen Umfang wie eine Praxiswoche, in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung, in der die spezifischen Ausbildungsinhalte umgesetzt werden können, zu absolvieren. Die Durchführung erfolgt unbegleitet (von einer Lehrperson) und außerhalb der Unterrichtszeit.
Wird der Ausbildungsgang als Lehrgang für Berufstätige geführt, ist eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung für Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr auf die vorgeschriebene Dauer des Praktikums anzurechnen, wenn durch diese die Zielsetzungen des Pflichtpraktikums erfüllt wird.
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des III. Abschnitts schulautonom geändert werden.
2 Ethik ist Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Religion sowie des Pflichtgegentandes Ethik ist nicht veränderbar.