BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 1. Februar 2021

Teil römisch zwei

39. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten

39. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten geändert wird

Auf Grund des Paragraph 17, Absatz 6, des Einkommensteuergesetzes 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 3 aus 2021,, wird verordnet:

Die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 2001,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2018,, wird wie folgt geändert:

In Paragraph 6, wird folgender Absatz 5 angefügt:

  1. Absatz 5,Paragraph eins, Ziffer 9, ist auch anwendbar, wenn aufgrund der COVID-19-Krise im Kalenderjahr 2020 nicht mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit im Außendienst verbracht wurde.“

Blümel