Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 23. Juli 2021 |
Teil II |
338. Verordnung: | Veranstaltungstechnik-Ausbildungsordnung |
Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2021,, wird verordnet:
Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik übernimmt elektrotechnische Arbeiten bei der Durchführung von Veranstaltungen oder Produktionen (zB Theateraufführungen, Konzerte, Filmproduktionen, Messen und Events).
Sie plant den fach- und anforderungsgerechten Einsatz von benötigten, normgerechten Steckersystemen, Kabeln und Leitungen sowie Endstromkreisen und elektrischen Sicherungselementen der Veranstaltungstechnik, bereitet sie vor und setzt sie ein. Dazu entnimmt sie aus Schalt- und Anschlussplänen verschiedene technische Anforderungen und ermittelt den Leistungsbedarf, Betriebsstrom sowie die zu erwartenden und zulässigen Spannungsabfälle. Die erstellte Energieverteilung überprüft die Fachkraft fachgerecht und sorgt für einen störungsfreien Betrieb. Auftretende Störungen, wie Stromausfall, Lichtausfall oder Tonstörungen, grenzt sie systematisch ein, identifiziert deren Ursache und sorgt für deren Behebung.
Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik sorgt für die sichere Umsetzung von Veranstaltungen oder Produktionen. Sie trifft Maßnahmen, um Personen und Anlagen vor verschiedenen Gefahren, wie zB vor elektrischem Schlag, Kurzschluss oder thermischer Belastung, zu schützen. Zudem achtet sie auf ein gemeinsames Schutzkonzept von zusammengefügten Anlagen und trifft besondere Schutzvorkehrungen bei Veranstaltungen im Freien.
In ihren Aufgabenbereich fällt außerdem die Prüfung von elektrischen Betriebs- und Verbrauchsmitteln sowie veranstaltungstechnischen Anlagen.
Sie führt Sichtprüfungen und verschiedene Messungen nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durch, überprüft die Einhaltung der Sicherheit bei Anlagen der Veranstaltungstechnik nach den Regeln der Technik und verfasst einschlägige Prüfbefunde.
Beim Ausführen der Arbeiten beachtet sie facheinschlägige Vorgaben, Rechtsvorschriften und Richtlinien wie zB die fünf Sicherheitsregeln, die Bestimmungen der ONR 151060, OVE E 8701 und OVE E 8101.
Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik arbeitet in verschiedenen Bereichen, die zur Durchführung von Veranstaltungen oder Produktionen notwendig sind, wie in der Beleuchtungs-, Beschallungs-, Video- und Projektionstechnik bzw. im Rigging und Bühnenbau.
Anhand von Unterlagen, wie Multiraumplänen, Publikums- und Bühnenbeleuchtungsplänen und Regieplänen realisiert sie technische Anforderungen in diesen Bereichen, zB zentrale und dezentrale Anwendungen. Sie plant die Medien- und Multimediatechnik, setzt sie selbstständig um und steuert sie. Dazu beurteilt sie zB die technische Qualität von Bild-, Ton- und Datenaufnahmen, überträgt sie und führt gegebenenfalls Formatumwandlungen durch.
Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik plant außerdem die technische Umsetzung von Veranstaltungen, stellt veranstaltungstechnische Systeme unter Berücksichtigung des Publikums- und Anrainerschutzes ein und betreut sie bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien.
Dazu dimensioniert sie veranstaltungstechnische Elemente, Komponenten und Anlagenteile, baut sie auf bzw. verbindet sie, positioniert und sichert sie. Sie richtet die eingesetzten Teile, zB Scheinwerfer, Verstärker, Equalizer, Projektoren, Mischpulte und Steuerelektronik, ein, stimmt sie aufeinander ab und nimmt sie in Betrieb bzw. bedient sie. Um den korrekten Ablauf von Veranstaltungen zu gewährleisten führt sie verschiedene Planungen mit Simulationssoftware durch und setzt die Vorgaben von verantwortlichen Personen um.
Zu seinen/ihren Aufgaben zählt auch die Wartung und Instandhaltung von veranstaltungstechnischen Elementen und Steuerungen. Auftretende Fehler und Störungen, wie Farbverfälschungen, Rückkopplungseffekte oder Auflösungsfehler, grenzt sie systematisch ein, identifiziert deren Ursache und behebt sie.
Darüber hinaus plant sie Spezialeffekte und setzt sie, unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben, ein.
Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik dimensioniert Riggingsysteme aus fertigen Teilen und plant technische Bühnenaufbauten. Dabei berücksichtigt sie die Festigkeitslehre und die Statik. Sie handhabt Bühnenelemente und Bühnenaufbauten, baut Bühnen und Riggingsysteme fachgerecht und sicher auf bzw. ab und bedient bühnentechnische Anlagen wie zB Kettenzüge.
Unter Beachtung rechtlicher Vorgaben kontrolliert sie zusammengefügte Anlagen auf mögliche Gefahren, beurteilt die Sicherheit von Aufbauten und Riggingsystemen bezüglich ihrer Standsicherheit oder Tragfähigkeit und veranlasst gegebenenfalls eine Prüfung.
Beim Ausführen der Arbeiten beachtet sie facheinschlägige Vorgaben, Rechtsvorschriften und Richtlinien, wie die Bestimmungen der Veranstaltungsgesetze, der ONR 151060, der VOPST, der VOLV und der Bühnen-FK-V.
Bei der Veranstaltungsplanung und dem Produktionsmanagement bringt die Fachkraft für Veranstaltungstechnik ihre Fachexpertise aus bühnentechnischer, beleuchtungstechnischer, beschallungstechnischer oder videotechnischer Sicht ein.
Sie begreift die Veranstaltung bzw. Produktion als Projekt und hat einen Überblick über die Abwicklung und Organisation von Veranstaltungen sowie aller dazu notwendigen Behördenwege und Genehmigungen. Sie übernimmt selbstständig Aufgaben im eigenen Arbeits- und Verantwortungsbereich und minimiert Risiken für die anstehende Veranstaltung bzw. Produktion. Bei der Ausführung von erforderlichen Aufgaben stimmt sie sich mit anderen beteiligten Personen oder Gewerken ab und definiert Schnittstellen oder Übergabepunkte.
Abhängig von der Veranstaltungsgröße plant sie die technische Realisierung von gesamten Veranstaltungen oder von Teilbereichen. Dabei bezieht sie die Vorgaben der Auftraggeber, wirtschaftliche Grundsätze, Sicherheitsaspekte und Umweltaspekte ein.
Außerdem unterstützt sie bei der organisatorischen Umsetzung der Veranstaltungen bzw. Produktionen, wie bei der Kalkulation, Dokumentation und der Projektabnahme.
Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik erfasst den Bedarf an Geräten und Materialien für Veranstaltungen bzw. Produktionen, stellt sie in Absprache mit weiteren Verantwortlichen für den Transport bereit, organisiert diesen und sorgt für die Einsatzbereitschaft am Veranstaltungsort. Das eingesetzte Equipment nimmt sie wieder zurück, verstaut es nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben und kontrolliert den Lagerbestand.
Im Bereich der Beschaffung ermittelt sie den Bedarf an veranstaltungsspezifischen Produkten und Dienstleistungen wie zB Ton- und Lichttechnik. Sie nimmt Leistungen bzw. Waren an bzw. ab und setzt bei Abweichungen angemessene Maßnahmen.
Kunden und Kundinnen informiert sie über angebotene Dienstleistungen sowie aktuelle Trends in der Branche. Außerdem berät sie interne und externe Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen hinsichtlich des für Veranstaltungen bzw. Produktionen erforderlichen Equipments. Dazu greift sie auf ihre fachliche Expertise zurück, bewertet die Qualität gewünschter Komponenten und Betriebsmittel und bietet je nach Verfügbarkeit geeignete Alternativen an.
Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt die Fachkraft für Veranstaltungstechnik folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums sowie betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge, um ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Sie leitet an Projekten beteiligte Personen bei Tätigkeiten im eigenen Arbeits- und Verantwortungsbereich an. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.
Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Darüber hinaus agiert sie nachhaltig und ressourcenschonend.
Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für ihre Aufgaben am besten geeigneten digitalen Geräte, betriebliche Software und digitale/n Kommunikationsform/en aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutz-Grundverordnung).
1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik kann |
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die Fachkraft kann |
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die Fachkraft kann |
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die Fachkraft kann |
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
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1.8 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kunden und Kundinnen werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die Fachkraft kann |
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die Fachkraft kann |
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Fachkraft kann |
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die Fachkraft kann |
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die Fachkraft kann |
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die Fachkraft kann |
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
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3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Die Fachkraft kann |
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3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Die Fachkraft kann |
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3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die Fachkraft kann |
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4. Kompetenzbereich: Elektrotechnik |
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4.1 Arbeitsgrundlagen und Arbeitsvorbereitung |
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4.2 Dimensionierung und Aufbau veranstaltungstechnischer Anlagen |
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4.3 Sicherheit und Überprüfung |
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5. Kompetenzbereich: Veranstaltungstechnische Arbeiten |
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5.1 Arbeitsgrundlagen und Arbeitsvorbereitung |
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5.2 Medien- und Multimediatechnik |
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5.3 Beleuchtungstechnik |
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5.4 Beschallungstechnik |
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5.5 Video- und Projektionstechnik |
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5.6 Rigging und Bühnenbau |
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6. Kompetenzbereich: Veranstaltungsmanagement |
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6.1 Veranstaltungsplanung und Produktionsmanagement |
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6.2 Logistik |
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6.3 Beschaffung |
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6.4 Kundenberatung |
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Die Prüfung besteht aus den Gegenständen Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik und Grundlagen der Veranstaltungstechnik und hat schriftlich zu erfolgen.
Die praktische Prüfung gliedert sich in die Gegenstände Veranstaltungsmanagement, Veranstaltungstechnik, Sicherheitsvorschriften und technische Richtlinien und Fachgespräch.
Die zur Lehrabschlussprüfung antretende Person hat
Die zur Lehrabschlussprüfung antretende Person hat im Bereich
Schramböck