Paragraph 8, Absatz 2, in Bezug auf das Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung……….…………………………………...………...….…90 Euro
Für Verwaltungsübertretungen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz werden folgende Beträge festgesetzt: