Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 6. Juli 2021 |
Teil II |
308. Verordnung: | 2. Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Fischamend-Bruck West 2021 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2020,, wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Die 1. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Fischamend-Bruck West der A 4 Ost Autobahn 2021 (1. Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Fischamend-Bruck West 2021), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2021,, wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt mit 16. Juli 2021 Kraft.
Gewessler