Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 18. Jänner 2021 |
Teil römisch zwei |
20. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten |
Auf Grund des Paragraph 10, Absatz 2, des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2018,, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2021,, wird wie folgt geändert:
In Paragraph 2, wird die Wendung „18. Jänner 2021“ durch die Wendung „7. Februar 2021“ ersetzt.
Nehammer