BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 18. Jänner 2021

Teil römisch zwei

20. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten

20. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten geändert wird

Auf Grund des Paragraph 10, Absatz 2, des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2018,, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu bestimmen Nachbarstaaten, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2021,, wird wie folgt geändert:

In Paragraph 2, wird die Wendung „18. Jänner 2021“ durch die Wendung „7. Februar 2021“ ersetzt.

Nehammer