BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 23. April 2021

Teil II

180. Verordnung:

Änderung der Verordnung für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2021

180. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der die Verordnung für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2021 geändert wird

Aufgrund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer eins, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2021,, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2021, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 601 aus 2020,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 2, wird die Zahl „3 046“ durch die Zahl „3 136“ und die Zahl „550“ durch die Zahl „640“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 4, Absatz 3, wird der Ausdruck „30 %“ durch den Ausdruck „50 %“ ersetzt.

Kocher