Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 25. März 2021 |
Teil II |
121. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung A 7 Dornach-Treffling 2021 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1969,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2020,, wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr – folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn Freistadt der A 7 Mühlkreis Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Die Section Control-Messstreckenverordnung Voestbrücke 3b, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 325 aus 2019,, wird aufgehoben.
Gewessler