Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 23. März 2021 |
Teil II |
118. Verordnung: | 1. Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Fischamend-Bruck West 2021 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2020,, wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2020 im Bereich der A 4 Ost Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A4 2020 Fischamend-Bruck West römisch eins), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2020,, wird aufgehoben.
Gewessler