Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 9. Juni 2021 |
Teil römisch drei |
85. Kundmachung: | Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 46, Absatz 13, des Übereinkommens des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus |
Österreich hat am 30. März 2021 durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber der Generalsekretärin des Europarats als zentrale Meldestelle (Financial Intelligence Unit) gemäß Artikel 46, Absatz 13, des Übereinkommens des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 148 aus 2020,, die Geldwäschemeldestelle (Bundeskriminalamt, Josef Holaubek-Platz 1, 1090 Wien) bekanntgegeben.
Edtstadler