Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 9. Juni 2021 |
Teil römisch drei |
83. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) |
Nach Mitteilung der Regierung der Französischen Republik hat Costa Rica seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 2020,) am 25. Mai 2021 hinterlegt.
Das vorliegende Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 16, für Costa Rica am gleichen Tag in Kraft getreten.
Edtstadler