BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 9. Juni 2021

Teil römisch drei

82. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

82. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat St. Kitts und Nevis am 26. Oktober 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2020,) hinterlegt.

Gemäß den Artikel 6 und 23 Absatz 2, des Übereinkommens hat St. Kitts und Nevis als zentrale Behörde und zuständige Behörde im Sinne des Artikel 23, Absatz eins, den Permanent Secretary, Ministry of Community Development and Gender Affairs (Ständiger Sekretär, Ministerium für Gemeinschaftsentwicklung und Gleichstellungsfragen) bestimmt.

Edtstadler