BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 8. Juni 2021

Teil römisch drei

81. BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union, Nr. 2020/2053/EU, Euratom, ABl. Nr. L 424 vom 15.12.2020 – Eigenmittelbeschluss 2021

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 809 Ausschussbericht 841 Sitzung 105,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10627 Sitzung 926,, )

81.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der gegenständlichen Beschluss des Rates wird gemäß Artikel 23 i, Absatz 3, erster Satz B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union, Nr. 2020/2053/EU, Euratom, ABl. Nr. L 424 vom 15.12.2020 (Eigenmittelbeschluss 2021)

[Beschluss in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilung gemäß Artikel 12, Absatz 2, des Beschlusses wurde am 31. Mai 2021 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Der Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 ist gemäß seinem Artikel 12, Absatz 3, mit 1. Juni 2021 in Kraft getreten.

Kurz