BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 25. Jänner 2021

Teil römisch drei

8. Kundmachung:

Geltungsbereich des Multilateralen Abkommens ADN/M 027 gemäß Unterabschnitt 1.5.1 ADN über Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte nach Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN

8. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Multilateralen Abkommens ADN/M 027 gemäß Unterabschnitt 1.5.1 ADN über Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte nach Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN

Das Multilaterale Abkommen ADN/M 027 gemäß Unterabschnitt 1.5.1 ADN über Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte nach Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 221 aus 2020,) wurde von den Niederlanden am 10. Dezember 2020 und von Serbien am 17. Dezember 2020 unterzeichnet.

Edtstadler