BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 25. Mai 2021

Teil III

76. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Rechtsstellung der Truppen

76. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Rechtsstellung der Truppen

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. römisch XI des Abkommens wurden am 27. Jänner 2020 bzw. 7. April 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. römisch XI mit 1. Juni 2021 in Kraft.

Edtstadler