Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 25. Mai 2021 |
Teil III |
76. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Rechtsstellung der Truppen |
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. römisch XI des Abkommens wurden am 27. Jänner 2020 bzw. 7. April 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. römisch XI mit 1. Juni 2021 in Kraft.
Edtstadler