BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 14. Mai 2021

Teil römisch drei

70. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen in der Fassung des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und 14. Jänner 1994

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 667 Ausschussbericht 716 Sitzung 89,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10597 Sitzung 924,, )

70.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen1 in der Fassung des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und 14. Jänner 1994

[Slowakische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]

[Slowakische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Österreichische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]

[Österreichische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft.

Kurz

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 513/1991 idF BGBl. Nr. 1046/1994.