BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 14. Mai 2021

Teil römisch drei

69. Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien zur Abänderung des am 8. November 1999 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1609 Ausschussbericht 1619 Sitzung 179,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9802 Sitzung 868,, )

69.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien zur Abänderung des am 8. November 1999 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen

[Protokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Protokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Protokoll in Hindi siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 4, des Protokolls erfolgten am 19. April 2017 bzw. 15. Juli 2019; das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 4, mit 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.

Kurz