Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 14. Mai 2021 |
Teil römisch drei |
68. Protokoll Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1673 Ausschussbericht 1702 Sitzung 194,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9888 Sitzung 872,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten gemäß Paragraph eins, des Bundesverfassungsgesetzes über die Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum Bundesverfassungsgesetz mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
[Protokoll in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Oktober 2017 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 7, mit 1. August 2021 in Kraft.
Derzeit gehören dem Protokoll folgende weitere Staaten an: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark (unter Ausschluss der Anwendbarkeit auf die Färöer und Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande (für den europäischen und den karibischen Teil (die Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba) der Niederlande und Sint Maarten), Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien1, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Kurz
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 213].