BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 25. Jänner 2021

Teil römisch drei

6. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 6 aus 2020, nach Abschnitt 1.5.1 RID über Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 RID

6. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 6 aus 2020, nach Abschnitt 1.5.1 RID über Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 RID

Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 6 aus 2020, nach Abschnitt 1.5.1 RID über Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 RID Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 191 aus 2020,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 219 aus 2020,) wurde von folgenden weiteren RID-Vertragsstaaten unterzeichnet:

RID-Vertragsstaaten:

Datum der Unterzeichnung:

Finnland

30. November 2020

Schweiz

2. Dezember 2020

Serbien

17. Dezember 2020

Edtstadler