Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 2. März 2021 |
Teil römisch drei |
35. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über die Nutzung von Reproduktionen bestimmter Archivalien | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 413 Ausschussbericht 539 Sitzung 71,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10475 Sitzung 917,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommenstext in hebräischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 8, des Abkommens wurden am 12. Jänner bzw. 9. Februar 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, mit 1. Mai 2021 in Kraft.
Kurz