Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 26. Februar 2021 |
Teil römisch drei |
31. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Tschechien am 15. Februar 2021 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2016,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 157 aus 2020,) hinterlegt.
Edtstadler