BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 26. Februar 2021

Teil römisch drei

31. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge

31. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Tschechien am 15. Februar 2021 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2016,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 157 aus 2020,) hinterlegt.

Edtstadler