Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 26. Februar 2021 |
Teil römisch drei |
30. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen |
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarates haben Litauen am 2. Februar 2021 und Slowenien am 10. Februar 2021 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 192 aus 2020,) gekündigt.
Die Kündigungen werden mit 1. September 2021 wirksam.
Edtstadler