Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 9. Februar 2021 |
Teil römisch drei |
26. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 81 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 213 aus 2019,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Island |
26. Jänner 2021 |
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Malta1 |
11. Dezember 2019 |
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Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Bulgarien am 26. Oktober 2020 den anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärten Vorbehalt zu Artikel 312, des Übereinkommens zurückgezogen.
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [Chapter V.3].
2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 82/2012