Jahrgang 2021 | Ausgegeben am 14. Dezember 2021 | Teil römisch drei |
187. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 |
Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Deutschland das Übereinkommen (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 2004, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2011,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 138 aus 2021,), ratifiziert und hiebei eine Erklärung gemäß Artikel 4, Absatz 2, des Übereinkommens abgegeben.1
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz 3, für Deutschland mit 30. September 2022 in Kraft.
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Internationalen Arbeitsorganisation unter http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/ abrufbar [C 183].