BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 14. Dezember 2021

Teil römisch drei

187. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

187. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Deutschland das Übereinkommen (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 2004, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2011,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 138 aus 2021,), ratifiziert und hiebei eine Erklärung gemäß Artikel 4, Absatz 2, des Übereinkommens abgegeben.1

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz 3, für Deutschland mit 30. September 2022 in Kraft.

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Internationalen Arbeitsorganisation unter http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/ abrufbar [C 183].