Jahrgang 2021 | Ausgegeben am 6. Dezember 2021 | Teil römisch drei |
174. Kundmachung: | Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Suriname am 16. November 2021 seine Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 92 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 60 aus 2021,) hinterlegt und hiebei eine Erklärung gemäß Artikel 3, Absatz 2, des Fakultativprotokolls abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.11.b].