Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 28. Jänner 2021 |
Teil römisch drei |
16. Kundmachung: | Geltungsbereich des Budapester Vertrags über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren |
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 1. Jänner 2021 gegenüber dem Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs des Budapester Vertrags über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1984, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 315 aus 1984,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 169 aus 2020,) auf Gibraltar, die Vogtei Guernsey und die Insel Man erklärt. Die Erklärung wurde mit 1. Jänner 2021 wirksam.
Edtstadler