BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 2. November 2021

Teil römisch drei

156. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens von Paris

156. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Paris

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen von Paris Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 197 aus 2016,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 17 aus 2021,) ratifiziert:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde:

Südsudan

23. Februar 2021

Türkei1

11. Oktober 2021

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.7.d].