BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 7. Oktober 2021

Teil römisch drei

153. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

153. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 2016,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 214 aus 2020,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Übereinkommen:

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll:

Botsuana

12. Juli 2021

 

Georgien

 

12. April 2021

São Tomé und Príncipe

 

26. Mai 2021

Tschechien

 

24. August 2021

Usbekistan1

28. Juni 2021

 

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.15 bzw. CHAPTER IV.15.a].