BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 9. September 2021

Teil römisch drei

138. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

138. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Dschibuti das Übereinkommen (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 2004, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2011,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 2019,), ratifiziert und hiebei eine Erklärung gemäß Artikel 4, Absatz 2, des Übereinkommens abgegeben.1

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz 3, für Dschibuti mit 25. September 2021 in Kraft.

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Internationalen Arbeitsorganisation unter http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/ abrufbar [C 183].