BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 27. August 2021

Teil römisch drei

122. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die bilaterale außenwirtschaftliche Zusammenarbeit

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch zwanzig Regierungsvorlage 560 Ausschussbericht 762 Sitzung 78. Bundesrat:, Ausschussbericht 5474 Sitzung 628.)

122.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertages wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die bilaterale außenwirtschaftliche Zusammenarbeit

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in usbekischer Sprache siehe Anlagen]

Das Abkommen ist nach seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Dezember 1997 in Kraft getreten.

Kurz