Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 27. August 2021 |
Teil römisch drei |
122. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die bilaterale außenwirtschaftliche Zusammenarbeit | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch zwanzig Regierungsvorlage 560 Ausschussbericht 762 Sitzung 78. Bundesrat:, Ausschussbericht 5474 Sitzung 628.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertages wird genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in usbekischer Sprache siehe Anlagen]
Das Abkommen ist nach seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Dezember 1997 in Kraft getreten.
Kurz