BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 22. Juli 2021

Teil römisch drei

114. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

114. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Kroatien am 8. Juli 2021 die Änderung der nach Artikel 6 und Artikel 23, des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 82 aus 2021,) zuständigen Behörde1 wie folgt notifiziert:

Ministry of Labour, Pension System, Family and Social Policy

Ulica grada Vukovara 78

10 000 Zagreb

Edtstadler

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 13/2018.