Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 24. Juli 2020 |
Teil I |
88. Bundesgesetz: | Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie Investitionsprämiengesetz – InvPrG |
(NR: GP XXVII RV 288 AB 338 S. 43. BR: AB 10381 S. 910.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, beim Detailbudget 40.02.01 (Wirtschaftsförderung) der Untergliederung 40 Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre bis 2025 in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro für Zwecke des Bundesgesetzes über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 2020,, zu begründen.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2025 außer Kraft.
Van der Bellen
Kurz