78. Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG), BGBl. Nr. 305/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2019, wird wie folgt geändert:Das Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG), Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1992,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 25 aus 2019,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, In § 56d Abs. 1 wird nach dem Wort In Paragraph 56 d, Absatz eins, wird nach dem Wort „Wirtschaftsraumes“ die Zeichen- und Wortfolge „ , im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland“ eingefügt.
2.Novellierungsanordnung 2, § 75 Abs. 40 lautet:Paragraph 75, Absatz 40, lautet:
„(40)Absatz 40Auf Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, die einen Anspruch auf Gleichbehandlung gemäß Art. 23 Abs. 1 oder Art. 127 Abs. 1 und 6 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, ABl. L Nr. 29 vom 31.01.2020, S. 7, haben, ist § 4 Abs. 1a anzuwenden.“Auf Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, die einen Anspruch auf Gleichbehandlung gemäß Artikel 23, Absatz eins, oder Artikel 127, Absatz eins und 6 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, ABl. L Nr. 29 vom 31.01.2020, S. 7, haben, ist Paragraph 4, Absatz eins a, anzuwenden.“
Van der Bellen
Kurz